Was steht auf dem Rezept?
Aktualisiert am: Montag, 16. Juni 2008 um 22:00 Geschrieben am: Sonntag, 01. Juni 2008 um 10:23

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was genau alles auf einem Rezeptformular drauf steht? Wir zeigen es Ihnen.
Grundsätzlich unterscheidet man drei verschiedene Arten von Rezepten: Kassenrezepte (rosa) für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse, Privatrezepte (blau) für Versicherte in der privaten Krankenkasse und "Grüne Rezepte", die eine Empfehlung des Arztes zur Anwendung eines Arzneimittel darstellen.
Das Kassenrezept

- Rezeptstatusfelder, die besondere Berechnungen zulassen oder verbieten, wenn sie angekreuzt sind, z.B. gebührenfrei - keine Zuzahlung zu zahlen (wohl aber Festbetragsaufzahlungen!)
gebührenpflichtig - Rezeptanteil zu zahlen und auch Festbetragsaufzahlung)
noctu - wenn angekreuzt, übernimmt die Krankenkasse den Nachtdienstzuschlag der Apotheke
sonstige - ohne besondere Bedeutung
Unfall - ja/nein
Arbeitsunfall - ja/nein - Zeile und ggf. Felder für den Namen der Krankenkasse
- Anschrift des Patienten mit Geburtsdatum
- eindeutige Nummer der Krankenkasse
- Versichertennummer, jeder Versicherte hat so eine eindeutige Nummer
- Status (Zahlencode für Rentner, Kind, usw.), ist für die Abrechnung von Bedeutung
- Vertragsarztnummer (Arztnummer), jeder niedergelassen Arzt hat so eine eindeutige Nummer wenn er gesetzlich Krankenversicherte Patienten behandelt
- Datum, bis zu dem die Versichertenkarten noch gültig ist
- Ausstellungsdatum der Verordnung
Dieses Datum darf bei Einreichung (Vorlage in der Apotheke) nicht älter als 4 Wochen sein, sonst ist es ungültig! - Aut Idem Kästchen
Wenn angekreuzt, darf die abgebende Apotheke kein Präparat eines anderen Herstellers mit gleichem Wirkstoff, Wirkstofffgehalt und Zubereitung abgeben. Es muss also genau das abgegeben werden, was der Arzt verordnet hat. - Feld für Verordnungen, pro Rezept sind maximal 3 Verordnungen erlaubt
- Platz für den Arztnamen
Hier müssen die Anschrift MIT Telefonnummer, die Arztnummer auf der Codierleiste in scanbarer Schrift UND die Unterschrift des Arztes zu finden sein! Ohne diese Angaben ist das Rezept nicht gültig. - Besondere Verordnungen
Die Felder mit den Ziffern 6 bis 9 dienen zum Kennzeichnen von besonderen Verordnungen, wie z.B.
- alle zuzahlungsfrei (BVG = Bundesversorgungsgesetz)
- Hilfsmittel (z.B. Windeln f. Inkontinenz oder Gehhilfen usw.)
- Impfstoffe bei behördlich genehmigten Vorsorgeimpfungen (lt. Stiko)
- Sprechstundenbedarf - Apothekennummer
eindeutiges Kennzeichen der abgebenden Apotheke, wird bei Abgabe der Medikamente aufgedruckt. - Felder zum Bedrucken
die abgebende Apotheke druckt hier die Pharmazentralnummern, die Zuzahlung und den Krankenkassenpreis auf das Rezept (in scanbarer Schrift (nach Vorschrift), damit die Rezepte maschinell ausgewertet werden können!)
Das Kassenrezept verbleibt nach der Belieferung des Patienten bei uns damit wir mit der Krankenkasse abrechnen können.

Auf der Rückseite ist Platz für Empfangsbestätigungen. Dies ist bei manchen Krankenkassen nötig, wenn der Patient bestimmt Hilfsmittel erhält.
Ganz unten findet sich ein Hinweis, dass ggf. 2,50 € Nachtgebühr zu zahlen sind, wenn der Notdienst außerhalb der Ladenschlusszeiten in Anspruch genommen wird. Dies ist nicht der Fall, wenn das Rezept vom gleichen Tag ist und der Arzt das Feld "noctu" auf der Vorderseite ankreuzt.
Das Privatrezept

Ein Privatrezept ist ähnlich aufgebaut wie das Kassenrezept. Es fehlen lediglich die Felder auf der linken Seite für den Status der Gebührenpflicht.
Wir drucken ebenso die Einzelpreise und Pharmazentralnummern der abgegebenen Arzneimittel sowie das Datum oben rechts in die entsprechenden Felder.
Privatrezepte müssen immer komplett selbst vom Patienten bezahlt werden, er rechnet später mit seiner privaten Krankenkasse selbst ab. Daher nimmt der Patient sein bedrucktes Rezept auch wieder mit nach Hause.
Auf Wunsch fertigen wir Ihnen auch eine Kopie des bedruckten Rezeptes an.
Das Grüne Rezept

Das grüne Rezept entspricht vom Aufbau exakt dem Privatrezept. Es dient dem Arzt für die Empfehlung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Wie beim Privatrezept muss der Patient die Kosten in voller Höhe selbst übernehmen, eine Abrechnung mit privaten Krankenkassen ist nicht möglich.
Wir drucken Ihnen Preise, Pharmazentralnummern sowie das Datum auf Ihr grünes Rezpt, welches Sie dann wieder mitnehmen können.







