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Gültigkeitsdauer von Rezepten

Rezept

Immer häufiger werden wir nach der Gültigkeitsdauer von ärztlichen Verordnungen gefragt. Hin und wieder bekommen wir auch Rezepte von den gesetzlichen Krankenkassen zurück, für die die Bezahlung verweigert wird, weil die Gültigkeit der Verordnung bei der Abgabe an unsere Kunden abgelaufen war. Wie sind also die Fristen?

Wir möchten einmal die unterschiedlichen Gültigkeitsdaten mit der folgenden Tabelle darstellen. Bitte beachten sie dabei, in welcher Krankenkasse sie mitglied sind. Einige Fristen gelten auch für Privatpatienten, z. B. die Abgabefristen für Betäubungsmittel.

Primärkassen
(AOK, LKK, IKK, Kn)
Belieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag. Eine spätere Belieferung ist nur zulässig, wenn diese aus Gründen der Herstellung, Beschaffung oder
Genehmigung unvermeidbar ist. Es werden keine Beanstandungen vorgenommen, wenn eine Dauerverordnung / Dauerrezept zur Abrechnung im Monat nach Ablauf der Belieferung eingereicht wird.
BKKBelieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag. Eine spätere Belieferung ist nur zulässig, wenn
diese aus Gründen der Herstellung, Beschaffung oder
Genehmigung unvermeidbar war oder der Arzt bestätigt, dass die
Versorgung nach Fristüberschreitung notwendig war.
Ersatzkassen
(z.B. GEK, HZK, KEH, BEK, DAK, TK, KKH, HEK, hkk, Hamburg Münchner)
Belieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag.
BundeswehrBelieferung der Verordnung innerhalb 2 Monaten nach dem
Ausstellungstag. Ist auf der Verordnung eine abweichende
Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich.
BundespolizeiBelieferung der Verordnung innerhalb 2 Monaten nach dem Ausstellungstag. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich.
Ziviler Ersatzdienst Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft.
BerufsgenossenschaftenBelieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich.
Postbeamtenkrankenkasse

Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft.

Sozialhilfeempfänger
Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft.
Poizei und Feuerwehr Niedersachsen
Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft.
Betäubungsmittel-Rezepte
(gelbe Rezepte)
Belieferung der Verordnung innerhalb von 7 Tagen nach
Ausstellung.
Privatrezepte Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft.