Aufzahlungen - warum?
Aktualisiert am: Freitag, 13. Juni 2008 um 23:33 Geschrieben am: Donnerstag, 12. Juni 2008 um 22:48
Zuzahlungen sind eigentlich nicht schwer zu verstehen. Aber manchmal gibt es auch den Fall, wo man als Patient mehr als die Zuzahlung bezahlen muss - eine Aufzahlung. Was ist das?
Der Preis eines Arzneimittels ist vom Hersteller frei festlegbar. Dieses Prinzip trägt naturgemäß nicht unbedingt dazu bei, dass Arzneimittel günstiger werden. Um dies trotzdem zu erreichen, hat sich der Gesetzgeber sogenannte "Festbetragsgruppen" einfallen lassen. Pro Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße gibt es also Festbeträge, die den Höchstbetrag, den die gesetzliche Krankenkasse zahlen muss, darstellt.
Oftmals tritt das ein, was man mit dieser Regelung erreichen wollte: Die Hersteller senken die Preise Ihrer Arzneimittel auf das Festbetragsniveau oder sogar darunter. In einigen Fällen jedoch ist das aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich. Den Betrag, um den das Arzneimittel teurer ist als der Festbetrag, muss dann der Patient selbst zahlen, auch wenn er gebührenbefreit ist!
Beispiel:
Nebilet® (Wirkstoff Nebivolol), 100 Stück
Verkaufspreis: 34,95 €
Festbetrag: 14,95 €
Differenzbetrag: 20,00 €
Die 20 € sind in diesem Fall also komplett vom Patienten zu zahlen, die Zuzahlung von 5 € kommt noch hinzu.
Mehr über Festbeträge und wer sie festlegt, können Sie unter http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/festbetraege.html nachlesen.


