Arzneimittelaustausch - Begriffserklärungen
Aktualisiert am: Sonntag, 15. Juni 2008 um 15:55 Geschrieben am: Freitag, 13. Juni 2008 um 18:16

Der Medikamenten-Dschungel wird immer undurchsichtiger. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über verschiedene Begriffe geben, die immer wieder für Verwirrung sorgen und so etwas Licht ins Dunkel bringen.
Manch einer hat in den letzten Monaten und Jahren vielleicht bemerkt, dass es immer mehr Regeln und Vorschriften gibt, nach denen der Arzt Medikamente verordnen darf und wie wir Ihre Arzneimittel aussuchen müssen.
Generika, oder auch Nachahmerpräparate genannt
Als Generika bezeichnet man Arzneimittel mit bewährten Wirkstoffen, deren Patentschutz (maximal 30 Jahre) abgelaufen ist. Firmen, die solche Generika herstelen, entstehen keine Kosten für die Forschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe. Daher können Generika-Anbieter sie zu einem viel günstigeren Preis anbieten als das Original kostet.
Bevor ein Arzneimittel als Generikum in Deutschland auf den Markt kommen darf, müssen Aufwendige Studien über die Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit angefertigt werden, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte streng prüft. Als Maß für die gleiche Wirksamkeit des Generikums gegenüber dem Originalpräparat muss die sog. Bioverfügbarkeit, d. h. wie gut und wie schnell der Wirkstoff vom Körper aufgenommen wird und ins Blut gelangt, untersucht werden. Nur wenn ein Generikum hier beweist, dass es dem Original ebenbürtig ist, wird es zugelassen.
Reimporte bzw. Parallelimporte
Arzneimittel kosten in verschiedenen Ländern unterschiedlich viel Geld. Deutschland ist traditionell ein sehr hochpreisiges Land für Arzneimittel. Da aber im Ausland die gleichen Arzneimittel eben viel günstiger verfügbar sind, gibt es Firmen, die sich auf den Import von Arzneimitteln aus dem Ausland spezialisiert haben. Sie kaufen z.B. das Arzneimittel X in Spanien ein, bringen es nach Deutschland und verkaufen es hier immernoch günstiger als das direkt für den deutschen Markt produzierte Arzneimittel X.
Da die Krankenkasse bei diesem Vorgang viel Geld spart, zwingt sie uns als Apotheke verfügbare Reimporte oder Parallelimport abzugeben.
Mehr zu diesem Thema können Sie in unserem eigenen Artikel über Importarzneimittel lesen.
Rabattvertragsartikel
Im Rahmen der von der großen Koalition 2006 beschlossenen Gesundheitsreform schließen die gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge mit bestimmten Herstellern. Diese Firmen geben den Krankenkassen Rabatte, so dass die Kassen für Medikamente dieser Firmen weniger zahlen müssen. Wir als Apotheke sind verpflichtet, Ihnen ein wirkstoff- und dosisgleiches Arzneimittel der Firma auszusuchen, die mit Ihrer Krankenkasse Rabattverträge abgeschlossen hat.
Bei all diesen Arzneimitteln sind keine Unterschiede in Wirksamkeit und Verträglichkeit zu erwarten. Wo es aus pharmazeutischer Sicht in Einzelfällen zu Problemen kommen könnte, werden wir als Ihre Apotheke die für Sie optimale Lösung finden!
Mehr zu diesem Thema könen Sie in unserem Artikel Arzneimittelaustausch-Rabattverträge lesen.
Natürlich sind wir bei Fragen zu Ihren Medikamenten und diesen vom Gesetzgeber und den Krankenkassen getroffenen Regelungen sehr gerne für Sie da!
Bitte sprechen Sie uns an!


