Gesundheitsfonds
Aktualisiert am: Mittwoch, 30. Dezember 2009 um 19:25 Geschrieben am: Samstag, 03. Januar 2009 um 15:10
Einige Änderungen im Gesundheitssystem sind am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Wir erklären Ihnen kurz und knapp, was sich für Sie geändert hat.
Einheitliche Beiträge
Der Gesundheitsfonds wurde geschaffen, damit alle gesetzlich krankenversicherten in Deutschland den gleichen Betrag für Ihre Krankenversicherung bezahlen.
Dieser für alle Krankenkassen einheitliche Betrag wurde im letzten Dezember auf 15,5 % des Bruttolohnes festgelegt, wobei davon 7,1% auf den Arbeitgeber entfällen und 8,2 % auf den Arbeitnehmer.
Dies kann bedeuten, dass Sie nun möglicherweise mehr Geld für ihre Krankenkasse bezahlen, wenn Sie z.B. bei einer Krankenkasse versichert sind, deren Beiträge vorher bei unter 15,5% lagen.
Der Staat zahlt aus Steuermitteln ebenfalls einen Beitrag zum Gesundheitsfonds dazu.
Großer Topf für alle Beiträge
All diiese Beiträge wandern in einen großen Topf, den Gesundheitsfonds, aus dem die Krankenkassen bezahlt werden. Sie erhalten für jeden Versicherten einen pauschalen Betrag. Falls der Versicherte bestimmte Krankheiten hat, bekommt die Krankenkasse mehr Geld für ihn (sogenannter Morbiditäts-Risikostrukturauslgeich, auch Morbi-RSA genannt).
Mit diesem Geld muss die Krankenkasse auskommen. Tut sie dies nicht, kann sie von den Versicherten mehr Geld verlangen. Die Versicherten können aber nach wie vor ihre Krankenkasse frei wählen, so dass sie durch einen Krankenkassenwechsel diesem Zusatzbeitrag entgehen können.
Freie Wahl der Krankenkasse
Generell können sich die Krankenkassen jetzt nicht mehr über den Beitrag voneinander abgrenzen, sondern sollen und müssen sich über ihre Beratungs- und Serviceleistungen sowie durch ihren Leistungskatalog profilieren. Dabei sind den Kassen jedoch über 90% der Leistungen vorgeschrieben, so dass die nötige gesundheitliche Versorgung der Versicherten immer gewährleistet ist. Grundsätzlich kann also nach wie vor jeder die Krankenkasse wählen, die den besten Service bietet.
An Zuzahlungen, Freibeträgen und Festbetragsgrenzen hat sich zum 1. Januar nichts geändert.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie genauere Informationen benötigen.


