Befreiung von der Zuzahlung
Aktualisiert am: Samstag, 14. Juni 2008 um 00:19 Geschrieben am: Mittwoch, 11. Juni 2008 um 18:23
Wissen Sie, dass man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann? Besonders chronisch Kranke und Pflegebedürftige sind schnell an der Grenze der zu leistenten Zuzahlungen angelangt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung und der Praxisgebühr befreit.
Bei Erwachsenen sieht das Gesetz vor, dass Zuzahlungen maximal 2% der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes betragen sollen. Dazu gehören u.a. Arbeitslohn, Arbeitslosengeld, Renten, Lebensunterhalt sowie sonstige Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen oder Zinseinnahmen. Für Familienangehörige gibt es zusätzliche Freibeträge.
Übersteigen Ihre geleisteten Zuzahlungen nun diese persönliche Belastungsgrenze im Laufe des Jahres, können Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Unterlagen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse!
Für chronisch Kranke (z.B. Diabetes, Asthma u.a.) gilt übrigens nur eine Grenze von 1% der gesamten Jahresbruttoeinnahmen.
Um die Übersicht über Ihre geleisteten Zuzahlungen zu behalten, empfehlen wir Ihnen ein Kundenkonto inklusive usnerer Kundenkarte an. So können wir jederzeit für Sie eine Sammelquittung aller bisher bei uns gezahlten Zuzahlung erstellen.
Mit dem folgenen Rechner können Sie ganz einfach ausrechnen, ob Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze schon erreicht haben oder nicht:


