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Arzneimittelaustausch - Rabattverträge

ArzneimittelSeit dem 1. April 2007 kann es sein, dass Sie nicht mehr wie gewohnt Ihr Medikament eines bestimmten Herstellers bekommen, sondern statt dessen ein wirkstoffgleiches Präparat einer anderen Firma. Wieso ist das so und was können Sie dagegen tun?

Arneimittelversorgung per Ausschreibung

Seit dem 1. April 2007 gilt wieder einmal eine neue Gesundheitsreform (GKV-WSG). Es wurde beschlossen, dass künftig Arzneimittelhersteller mit den Krankenkassen verstärkt die Preise für Arzneimittel aushandeln. Die AOK hatte als Vorreiter für 43 Arzneistoffe den billigsten Hersteller in Form einer Ausschreibung gesucht. Nur die billigsten Hersteller erhielten den Zuschlag und dürfen den Patienten zu Lasten der Krankenkasse ausgehändigt werden. Mittlerweile gibt es jedoch eine ganze Reihe verschiedener Hersteller, die mit der AOK und anderen Krankenkassen entsprechende Verträge abgeschlossen haben

Grundsätzlich müssen wir in der Apotheke also diejenigen Hersteller auswählen, die mit Ihrer Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.

Dazu kommt noch eine Regelung, die besagt, dass wir Ihnen unter Umständen einen Reimport eines Arzneimittels geben müssten. Mehr dazu können sie im Artikel "Reimporte" lesen.

Darf mein Arzt mir mein gewohntes Medikament noch verschreiben?

Ihr Arzt ist gehalten, Ihnen nur noch die Wirkstoffe, den Gehalt, die Zubereitungsform und die Packungsgröße zu verordnen, sogenannte Wirkstoffverordnungen. Verschreibt er Ihnen ein ganz bestimmtes namentliches Arzneimittel und setzt das sogenannte „Aut Idem“ Kreuz (es verbietet den Austausch durch uns als Apotheke), läuft er Gefahr bei Überschreitung seines Medikamentenbudgets selbst zur Kasse gebeten zu werden.

Weshalb darf mir meine Apotheke mein gewohntes Medikament nicht mehr geben?

Ihre Krankenkasse teilt uns regelmäßig mit, wer der jeweilie Rabattparnter für bestimmt Wirkstoffe ist. Oft haben die Krankenkassen auch mit einem Hersteller über das gesamt Sortiment einen Rabattvertrag abgeschlossen.

Gibt es nun also für Ihre Krankenkasse einen entsprechenden Rabattpartner (Herstelelr), MÜSSEN wir Ihnen das Medikament dieses Herstellers geben. Sollten für einen Wirkstoff mehrere Hersteller einen Rabattvertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, können Sie zwischen diesen Herstellern aussuchen.

Ich würde die Differenz gern selbst aufzahlen, wenn ich wieder mein gewohntes Medikament erhalte.

Es ist der Apotheke nicht erlaubt Ihnen diesen Wunsch zu erfüllen! Selbst wenn es erlaubt wäre, wir könnten es gar nicht, da der Preis, den Ihre Krankenkasse für das verordnete Medikament letzten Endes bezahlt, geheim bleibt und uns NICHT bekannt ist.

Kann ich nachschauen, welcher Hersteller mit meiner Krankenkasse einen Rabattvertag abgeschlossen hat?

Ja, aber nur im Internet unter ww.deutschesapothekenportal.de.
Da die Zahl der unterschiedlichen Rabattverträge und damit die Anzahl verschiedener Hersteller sich mehrfach im Monat ändert, ist die Fertigarzneimittelliste sehr lang.

Was kann ich tun, damit mein Arzneimittel nicht ausgetauscht wird?

Leider sind Ihre Möglichkeiten stark begrenzt. Die einzige Option ist, dass der Arzt ein Kreuz im "Aut-Idem" Feld setzt. Sie müsen also Ihren Arzt von der Notwendigkeit dieses Kreuzes überzeugen.