Das rosa Rezept

Das rosa Formular für Verschreibungen von Arznei- und Hilfsmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen kennt eigentlich jeder. Aber was steht eigentlich genau darauf?

  1. Rezeptstatusfelder, die besondere Berechnungen zulassen oder verbieten, wenn sie angekreuzt sind, z.B. gebührenfrei – keine Zuzahlung zu zahlen (wohl aber Festbetragsaufzahlungen!)
    gebührenpflichtig – Rezeptanteil zu zahlen und auch Festbetragsaufzahlung)
    noctu – wenn angekreuzt, übernimmt die Krankenkasse den Nachtdienstzuschlag der Apotheke
    sonstige – ohne besondere Bedeutung
    Unfall – ja/nein
    Arbeitsunfall – ja/nein
  2. Zeile und ggf. Felder für den Namen der Krankenkasse
  3. Anschrift des Patienten mit Geburtsdatum
  4. eindeutige Nummer der Krankenkasse
  5. Versichertennummer, jeder Versicherte hat so eine eindeutige Nummer
  6. Status (Zahlencode für Rentner, Kind, usw.), ist für die Abrechnung von Bedeutung
  7. Vertragsarztnummer (Arztnummer), jeder niedergelassen Arzt hat so eine eindeutige Nummer wenn er gesetzlich Krankenversicherte Patienten behandelt
  8. Datum, bis zu dem die Versichertenkarten noch gültig ist
  9. Ausstellungsdatum der Verordnung
    Dieses Datum darf bei Einreichung (Vorlage in der Apotheke) nicht älter als 4 Wochen sein, sonst ist es ungültig!
  10. Aut Idem Kästchen
    Wenn angekreuzt, darf die abgebende Apotheke kein Präparat eines anderen Herstellers mit gleichem Wirkstoff, Wirkstofffgehalt und Zubereitung abgeben. Es muss also genau das abgegeben werden, was der Arzt verordnet hat.
  11. Feld für Verordnungen, pro Rezept sind maximal 3 Verordnungen erlaubt
  12. Platz für den Arztnamen
    Hier müssen die Anschrift MIT Telefonnummer, die Arztnummer auf der Codierleiste in scanbarer Schrift UND die Unterschrift des Arztes zu finden sein! Ohne diese Angaben ist das Rezept nicht gültig.
  13. Besondere Verordnungen
    Die Felder mit den Ziffern 6 bis 9 dienen zum Kennzeichnen von besonderen Verordnungen, wie z.B.
    – alle zuzahlungsfrei (BVG = Bundesversorgungsgesetz)
    – Hilfsmittel (z.B. Windeln f. Inkontinenz oder Gehhilfen usw.)
    – Impfstoffe bei behördlich genehmigten Vorsorgeimpfungen (lt. Stiko)
    – Sprechstundenbedarf
  14. Apothekennummer
    eindeutiges Kennzeichen der abgebenden Apotheke, wird bei Abgabe der Medikamente aufgedruckt.
  15. Felder zum Bedrucken
    die abgebende Apotheke druckt hier die Pharmazentralnummern, die Zuzahlung und den Krankenkassenpreis auf das Rezept (in scanbarer Schrift (nach Vorschrift), damit die Rezepte maschinell ausgewertet werden können!)

Das Kassenrezept verbleibt nach der Belieferung des Patienten bei uns damit wir mit der Krankenkasse abrechnen können.

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