Prüfung im November 2021
Blutdruckmessgeräte sollten im Idealfall alle zwei Jahre überprüft werden. Gewerblich genutzte Geräte (z.B. beim Arzt, in Pflegeheimen, im Krankenhaus etc.) müssen sogar nach gültiger Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 14 MPBetreibV) regelmäßig überprüft werden. Somit ist sichergestellt, dass der Patient dauerhaft verlässliche Werte erhält und durch Verschleiß kein technischer Schaden am Gerät entsteht.
Wie läuft das ab?
Kostenbeitrag: 10 Euro.
Ausgenommen sind quecksilberhaltige Sphygmomanometer und einige Discounter-Blutdruckmessgeräte ohne Prüfmodus.