Weiterhin (kostenfreie) Schnelltests

Neue Testverordnung

Ab dem 30.06.2022 gilt eine neue Testverordnung. Diese ermöglicht nicht mehr für jeden Menschen die kostenlose Durchführung eine Schnelltests (sogenannte „Bürgertests“).

Nur noch Personen, die eine von mehreren möglichen Bedingungen erfüllen, haben Anspruch auf einen „Bürgertest“. Dazu zählt zum Beispiel der beabsichtigte Besuch einer Risikoperson oder eines Pflegeheimbewohners. Die Gründe im Einzelnen:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).“

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html

Kosten(frei)

Insbesondere bei letztgenannten drei Anspruchsgründen ist ein Eigenanteil von 3€ vorgesehen.

Dieser Eigenanteil wird bei uns NICHT erhoben. Der Aufwand für ein dafür nötiges ordnungsgemäßes Kassensystem wäre nicht verhältnismäßig. 

Stattdessen freuen wir uns, falls eine freiwillige Spende für den Hospizdienst Heidekreis Nord e.V. entrichtet wird.

Kaum kostendeckend

Unter diesen Bedingungen ist der Service der „Bürgertests“ kaum mehr rentabel durchführbar. Dennoch möchten wir für Munster weiterhin diese Dienstleistung anbieten. Wir behalten uns jedoch vor, den Service ggf. auch kurzfristig einzustellen.

Unser Testangebot umfasst weiterhin Schnelltest zu folgenden Zeiten:

Montags bis Freitags 8.30 – 10.30 sowie 16.00 – 17.30
Samstags 8.30- 10.30

PCR-Tests zur Bestätigung einer SARS-CoV-2 Infektion nach positivem Schnelltest sind ebenfalls weiterhin kostenfrei. Für andere Zwecke können PCR-Test auf eigene Kosten (69€) ebenfalls weiterhin gebucht werden.

Alle Buchungen sind möglich unter:  https://app.no-q.info/sonnen-apotheke-munster/checkins#/

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Öffnungszeiten

Mo – Fr 8:00 – 13:00, 14:00 – 18:30
Sa 8:00-13:00
So geschlossen

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Sonnen-Apotheke Munster
Dr. Alexander Zörner e. K.
Breloher Straße 49
29633 Munster

Aktuelle Notdienste

Löns-Apotheke
11. Juni, 8:00 – 12. Juni, 8:00

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