Was ist passiert?
Am 19. Oktober 2016 hat der europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Versandapotheke DocMorris den Patienten Boni (Rabatte) auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren darf. Bisher war DocMorris das verboten, es bestand eine einheitliche Preisbindung für Arzneimittel für alle Apotheken. Für ausländische Versandapotheken ist diese nun aufgehoben.
Da der Patient bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nur eine Zuzahlung leisten muss, kann also dem Patienten diese Zuzahlung nun ganz oder teilweise von ausländischen Versandapotheken erlassen werden. Das Urteil bezieht sich dabei NICHT auf deutsche Vor-Ort-Apotheken oder deutsche Versandapotheken – hier sind Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin verboten.
Warum ist das relevant und sogar schädlich?
Wer könnte es einem verdenken, wenn man spart wo man kann? So auch bei der Frage nach Rezeptgebühren. Es ist daher zu erwarten, dass ein gewisser Anteil an Rezepten nicht mehr in deutschen Vor-Ort-Apotheken eingelöst wird, sondern bei ausländischen Versandapotheken.
Insbesondere die deutsche Vor-Ort-Apotheke lebt davon, dass Patienten Ihre Rezepte auch vor Ort einlösen und die Apotheke für die Abgabe und Beratung eine Vergütung bekommt. Das ist in der Arzneimittelpreisverordnung geregelt – und zwar bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bewusst ohne finanziellen Wettbewerb der Apotheken untereinander! Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Patient nicht Aufwand und Mühe haben soll, sich den billigsten Anbieter zu suchen. Vielmehr soll er sich auf eine unkomplizierte, wohnortnahe und schnelle Versorgung mit den nötigen Arzneimitteln verlassen können. Und genau diese ist nun in Gefahr.
Bisher bekannte Effekte
Im ländlichen Raum führen schon heute strukturelle Probleme dazu, dass Arztpraxen schließen. In der Folge konnte man beobachten, dass kurze Zeit später auch die Apotheke im Ort schließen musste. Ein beispielhafter Bericht aus der Neuen Osnabrücker Zeitung findet sich hier. Der Grund ist, dass keine Rezepte mehr in den betroffenen Apotheken eingelöst werden und damit die nötige Mischkalkulation für die Apotheke nicht mehr funktioniert. Wandern Rezepte zu ausländischen Versandapotheken ab, ist der gleiche Effekt zu erwarten.
Struktur der Vor-Ort Apotheke
Eine klassische Vor-Ort-Apotheke hat die im öffentlichen Interesse gebotene Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. So steht es im Apothekengesetz. Dazu sind viele Bedingungen zu erfüllen, was nur mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand zu erreichen ist. Hier hat die ausländische Versandapotheke viele Vorteile: Sie leistet keinen Notdienst, sie stellt keine Rezepturen her, sie hat weniger Aufwand bei der Beratung, sie muss und darf keine starken Schmerzmittel mit hohem Dokumentationsaufwand versenden, sie muss keine deutschen Sozialabgaben leisten, und so weiter.
Das Urteil des EuGH ist hier geradezu zynisch. In einem Kommentar formuliert es der Rechtsanwalt Dr. Christian Rotta so:
„Weil ausländische Versandapotheken ihre Kunden in Deutschland nicht so gut vor Ort beraten können wie „traditionelle Apotheken“ und sie auch nicht in der Lage sind, eine „Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherstellen“, muss ihnen als einzige Möglichkeit, „den unmittelbaren Zugang zum Markt zu finden und auf diesem konkurrenzfähig zu bleiben“, der Preiswettbewerb eingeräumt werden.[…]
Nur noch purer Zynismus ist es, wenn in der Entscheidung darüber schwadroniert wird, dass es für „traditionelle Apotheken“ reizvoll sein könnte, sich im Wettbewerb gegenüber preisaktiven Versandapotheken durch die verstärkte „Herstellung von Rezepturarzneimitteln und die Bereitstellung eines gewissen Vorrats und Sortiments an Arzneimitteln zu profilieren. Geht’s noch?“
Der EuGH geht sogar noch weiter und schlägt vor, dass Vor-Ort-Apotheken in dünn besiedelten Gebieten, durch HÖHERE Preise einen Vorteil erlangen könnten. Der Effekt wäre also, dass Patienten auf dem Land für ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel sogar noch mehr Geld als jetzt auf den Tisch legen müssten.
Was bleibt?
Es bleibt zu befürchten, dass gerade die kleinere, klassische Vor-Ort-Apotheke die Abwanderung von Rezepten zu ausländischen Versendern nicht überleben wird. Arbeitsplätze stehen hier ebenso wie die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auf dem Spiel. Wenn es der Politik ernst ist mit der Absicht, eben jene Arzneimittelversorgung auf dem Land sicher zu stellen, bleibt nur eine folgerichtige Lösung: Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Autoren: Dr. Alexander Zörner / Dieter Dazert