Gültigkeitsdauer von Rezepten

Häufig werden wir nach der Gültigkeitsdauer von ärztlichen Verordnungen gefragt. Hin und wieder bekommen wir auch Rezepte von den gesetzlichen Krankenkassen zurück, für die die Bezahlung verweigert wird, weil die Gültigkeit der Verordnung bei der Abgabe des Arzneimittels an unsere Kunden abgelaufen war. Wie sind also die Fristen?

Folgende Auflistung gibt einen Überblick über die Gültigkeitsdauer ärztlicher Verordnungen. Bitte beachten sie dabei, in welcher Krankenkasse sie Mitglied sind. Einige Fristen gelten auch für Privatpatienten, z. B. die Abgabefristen für Betäubungsmittel.


BTM-Rezepte: 7 Tage

T-Rezepte: 6 Tage

Privatrezepte: 3 Monate


AOK Niedersachsen, LKK, IKK: 1 Monat

Bahn BKK, BKK Mobil Oi, andere BKK: 1 Monat

Knappschaft: 1 Monat

DAK, KKH, Barmer und andere Ersatzkassen: 1 Monat

Bundeswehr: 2 Monate

Bundespolizei: 1 Monat

Berufsgenossenschaft: 1 Monat

Postbeamtenkrankenkasse: 3 Monate

Sozialhilfeträger: 3 Monate

Polizei/Feuerwehr: 3 Monate

 

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